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Verjährung - Entgelt, Fürsorgepflicht

ArbeitsrechtEntscheidunginfas 2010, A 23infas 2010, 54 Heft 2 v. 1.3.2010

Der Verstoß gegen die Fürsorgepflicht kann nicht schon in der Verletzung der Entgeltzahlungspflicht durch den Arbeitgeber liegen; es muss vielmehr ein besonderer Umstand dazu treten, der den Vorwurf rechtfertigt, der Arbeitgeber habe in vorwerfbarer Weise - über den Verzug mit den geschuldeten Entgeltzahlungen hinaus - die vermögensrechtlichen Interessen der Arbeitnehmer verletzt; ob diese Voraussetzungen gegeben sind, hängt regelmäßig von den Umständen des Einzelfalls ab.

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