Das Eingetragene Partnerschaft-Gesetz (EPG), BGBl I 2009/135 hat für gleichgeschlechtliche PartnerInnen eine Rechtsgrundlage geschaffen, die es ihnen ermöglichen soll, ein der Familie ähnliches Rechtsverhältnis einzugehen. Deshalb wurden in einem auch jene Gesetze geändert, die Ehepartnern besondere Rechtspositionen einräumen. Mit 1. 1. 2010 tritt das Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft in Kraft.

