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Massenentlassungen - Informations- und Konsultationspflichten

EuroparechtEntscheidungeninfas 2010, E 1infas 2010, 47 Heft 2 v. 1.3.2010

Der EuGH erkannte zur Vorabentscheidungsfrage, wie Art 2, 3 und 6 der Richtlinie 98/59/EG des Rates vom 20. 7. 1998 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Massenentlassungen, dass nationale Regelungen zulässig sind, die ein Verfahren vorsehen, das es sowohl ArbeitnehmervertreterInnen als auch einzelnen ArbeitnehmerInnen ermöglichen soll, die Einhaltung der in der Richtlinie vorgesehenen Informations- und Konsultationsverpflichtungen überprüfen zu lassen, und das individuelle Klagsrecht dahingehend einschränken, dass dieses davon abhängig gemacht wird, dass zuvor die ArbeitnehmervertreterInnen Einspruch bei dem/der ArbeitgeberIn erhoben haben, und der/die jeweilige ArbeitnehmerIn dem/der ArbeitgeberIn mitgeteilt hat, dass er/sie das Verfahren der Information und Konsultation nicht eingehalten habe.

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