Wurde das Klagebegehren zu einem Zeitpunkt geändert, in dem der Bescheid über die Feststellung der begünstigten Behinderteneigenschaft noch nicht rechtskräftig war, ist dieses abzuweisen.
Wurde das Klagebegehren zu einem Zeitpunkt geändert, in dem der Bescheid über die Feststellung der begünstigten Behinderteneigenschaft noch nicht rechtskräftig war, ist dieses abzuweisen.