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Geltung ArbVG - Ausgegliederter Betrieb, Versetzung

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2010, A 1infas 2010, 3 Heft 1 v. 1.1.2010

Eine verfassungskonforme Auslegung des § 33 ArbVG führt zum Schluss, dass dann, wenn der Landesgesetzgeber seine Kompetenz zur Regelung des Personalvertretungsrechts für an ausgegliederte Betriebe zugewiesene Gemeindebedienstete in Anspruch nimmt, hinsichtlich dieser Beschäftigten für die Fortwirkung der Betriebsverfassung des ArbVG kein Raum bleibt.

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