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Sicherheitsvertrauensperson - Aufseherhaftung

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2009, A 66infas 2009, 178 Heft 6 v. 1.11.2009

Selbst wenn man Sicherheitsvertrauenspersonen nach dem ASchG die Stellung eines Aufsehers im Betrieb iSd § 333 Abs 4 ASVG zumessen wollte, kommt es - wie allgemein beim Aufseher im Betrieb - darauf an, dass der Schädiger im Zeitpunkt der Schadenszufügung nicht nur formell diese Funktion bekleidete, sondern auch in Ausübung dieser Funktion tätig war.

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