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Reiteleve - Ausbildungsvertrag, Abgrenzung zu Dienstverhältnis Landarbeiter

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2009, A 63infas 2009, 176 Heft 6 v. 1.11.2009

Die Klägerin erhielt im Rahmen ihrer Ausbildung täglich ein bis zwei Reitstunden, auch ist das richtige Ausmisten der Boxen und die pferdegerechte Reinigung von Koppeln dem Ausbildungsinhalt der Pferdehaltung zuzuordnen; dass die von der Klägerin geleisteten Tätigkeiten insgesamt im Rahmen der Ausbildung zur Reitelevin erbracht wurden und der Klägerin daher nicht der Kollektivvertragslohn einer Landarbeiterin zusteht, ist gut vertretbar.

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