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Betriebsstilllegung - Auslagerung einzelner Abteilungen an Auslandsunternehmen

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2009, A 62infas 2009, 173 Heft 6 v. 1.11.2009

Werden rund 10% der Agenden einer Musikredaktion weiterhin von anderen Mitarbeitern der Arbeitgeberin wahrgenommen, dann kann nicht von einer gänzlichen Stilllegung der Betriebsabteilung gesprochen werden.

Die Arbeitgeberin betreibt einen Privatradiosender. Der Arbeitnehmer ist seit 15. 6. 2001 bei ihr beschäftigt. Am 1. 7. 2004 wurde der Arbeitnehmer zum

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