Werden rund 10% der Agenden einer Musikredaktion weiterhin von anderen Mitarbeitern der Arbeitgeberin wahrgenommen, dann kann nicht von einer gänzlichen Stilllegung der Betriebsabteilung gesprochen werden.
Die Arbeitgeberin betreibt einen Privatradiosender. Der Arbeitnehmer ist seit 15. 6. 2001 bei ihr beschäftigt. Am 1. 7. 2004 wurde der Arbeitnehmer zum