Ein Streit auf dem Heimweg ist nicht unfallversichert, wenn eine private Ursache für den Streit besteht.
Der Kläger wurde von einem Arbeitskollegen mit dem Auto nach Hause gebracht. Er betrat jedoch nicht sein Wohnhaus, sondern ging die Straße entlang zu einem Auto, das ihm gefolgt war. Er erkannte in dem Lenker des PKW jenen Mann, mit dem es zuvor in einem Cafe zu einem Streit und einer tätlichen Auseinandersetzung gekommen war.

