Ein als Installateur aufgenommener und außerhalb des Handelsgewerbes des Arbeitgebers bei dessen privaten Sanierungsarbeiten als Installateur tätiger Arbeitnehmer ist vom Geltungsbereich des Kollektivvertrages (KV) der Handelsarbeiter nicht erfasst, so dass die Verfallsbestimmungen dieses KV nicht zur Anwendung kommen können.

