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Kein Betriebsrentenanspruch nach Anfall einer Erwerbsunfähigkeitspension

SozialrechtEntscheidungeninfas 2009, S 34infas 2009, 131 Heft 4 v. 1.7.2009

Eine rückwirkende Gesetzesänderung ist verfassungsrechtlich nicht generell ausgeschlossen.

Dem Kläger, einem Landwirt, wurde eine Erwerbsunfähigkeitspension ab 1. 2. 2006 zuerkannt. Er leidet an allergischem Asthma bronchiale. Bei der Erkrankung handelt es sich um eine Berufskrankheit gemäß § 148e Abs 1 BSVG ab 1. 5. 2005.

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