Die Novelle des BAG, BGBl I 2008/82, trat mit 27. bzw 28. 6. 2008 in Kraft und enthält ua folgende Änderungen bzw Neuregelungen:
1. Außerordentliche Auflösung (Ausbildungsübertritt)
(§§ 15 Abs 1 und 2, 15a, 15b, 17a Abs 8 BAG)
Es wurde eine weitere Art der Auflösung des Lehrverhältnisses durch den Lehrling bzw den/die Lehrberechtigte/n eingeführt (§ 15 Abs 1 BAG), ausgenommen sind Ausbildungsverhältnisse in Teilqualifikation nach § 8b Abs 2 BAG (§ 15a Abs 2 BAG).

