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Dienstfahrten eines Handelsarbeiters - keine "Dienstreise"

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2009, A 47infas 2009, 126 Heft 4 v. 1.7.2009

Die Regelung über die Reisekostenentschädigung im Kollektivvertrag (KV) der Handelsarbeiter knüpft an den Begriff der "Dienstreise" an. Nach dem allgemeinen Verständnis dieses Begriffs sind Fahrten, mit denen der Arbeitnehmer seine eigentliche Arbeitsverpflichtung erfüllt, keine Dienstreise.

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