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Wegfall einer vorzeitigen Alterspension

SozialrechtEntscheidungeninfas 2009, S 18infas 2009, 94 Heft 3 v. 1.5.2009

Bezüge eines Bürgermeisters in Höhe über der Geringfügigkeitsgrenze bringen die vorzeitige Alterspension zum Wegfall.

OGH vom 22. 12. 2008, 10 ObS 172/08d

Der OGH teilt die vorgebrachten Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit nicht: Es ist sachlich gerechtfertigt, die Anforderungen bei der vorzeitigen Alterspension schärfer als beim normalen Versicherungsfall des Alters zu fassen, weil der Schutz bei der vorzeitigen Alterspension früher einsetzt. Es kann keine Rede davon sein, dass die Bezüge bloß Aufwandersatz sind, so dass an der Sachlichkeit des § 91 Abs 1 Satz 3 ASVG kein Zweifel besteht. Aus der Aufhebung verschiedener Fassungen des § 2 TeilpensionsG ist nichts zu gewinnen, da die Ruhegenüsse von Beamten ein öffentlichrechtliches Entgelt sind. Bei der Materie des Sozialversicherungswesens und beim öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis handelt es sich um tiefgreifend verschiedene Rechtsgebiete.

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