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Unberechtigter Austritt nach Androhung gerichtlicher Schritte

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2009, A 28infas 2009, 82 Heft 3 v. 1.5.2009

Hat ein Arbeitnehmer durch die Ankündigung eines gerichtlichen Verfahrens wegen behaupteten rückständigen Entgelts zu erkennen gegeben, dass er sich - bis auf weiteres - mit der milderen Sanktion des Verfahrensrechts begnügen will, kann ein berechtigter Austritt erst nach einer Mahnung mit Androhung des Austritts erfolgen.

OGH vom 13. 11. 2008, 8 ObA 60/08v

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