Arbeitnehmer sind beim Betriebsübergang nur geschützt, wenn die Kündigung aus Anlass des Betriebsübergangs erfolgte. Pönalisierende Geldansprüche sind nicht vorgesehen.
Arbeitnehmer sind beim Betriebsübergang nur geschützt, wenn die Kündigung aus Anlass des Betriebsübergangs erfolgte. Pönalisierende Geldansprüche sind nicht vorgesehen.