Die Tätigkeit einer Informationsangestellten gehört der gleichen Berufsgruppe an wie der Beruf einer Einzelhandelskauffrau.
Die Verweisbarkeit einer gelernten Einzelhandelskauffrau, die im Lebensmittelhandel gearbeitet hatte, ist vom OGH im zweiten Rechtsgang neuerlich zu prüfen (siehe bereits infas 2006 S 5). Im ersten Rechtsgang hatte der OGH aufgehoben und zur Prüfung zurückverwiesen, ob die Verweisungstätigkeit einer Kassiererin derselben Berufsgruppe angehört.

