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Rechtsgutachten: Betriebsvereinbarung - Arbeitszeit, Entgelt

ArbeitsrechtDoris Lutzinfas 2005, 63 Heft 3 v. 1.5.2005

Die Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien nahm zu einer Anfrage betreffend Kündbarkeit der entgeltrechtlichen Regelungen einer Betriebsvereinbarung gem § 97 Abs 1 Z 2 ArbVG (Arbeitszeit) Stellung:

Sachverhalt:

Für den Arbeitgeber gilt der mit 1. 7. 2004 in Kraft getretene BAGS-Kollektivvertrag und ua die Betriebs-"Vereinbarung über Arbeitszeit und Dienstpläne für BetreuerInnen in Wohngemeinschaften".

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