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Rückabwicklung im Dreiecksverhältnis nach § 1313 ABGB bei zusätzlichem Abruf einer Haftrücklassgarantie

RechtsprechungSchadenersatzrechtBearbeiter: Benjamin DoblerImmoZak 2025/5ImmoZak 2025, 13 Heft 1 v. 3.3.2025

ABGB: §§ 1295 ff; § 1313

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