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Fragen der Unvereinbarkeit von politischen Funktionen und Ämtern mit der Organwalterschaft in einer gemeinnützigen Bauvereinigung

ThemaUniv.-Doz. Dr. Thomas Walzel von WiesentreuImmoZak 2025/3ImmoZak 2025, 5 Heft 1 v. 3.3.2025

Der folgende Beitrag befasst sich mit der Frage, unter welchen Umständen es vereinbar ist, politische Funktionsträger zum Aufsichtsrat, Geschäftsführer oder Vorstand in einer gemeinnützigen Bauvereinigung (GBV) zu bestellen.

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