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Die Crux der ordnungsmäßigen Wohnungswirtschaft und der notwendigen/erforderlichen Rechtsgeschäfte

ThemaRA Dr. Christian Prader/Wolfgang Schwetz, MSc, BAImmoZak 2025/2ImmoZak 2025, 3 Heft 1 v. 3.3.2025

Antworten auf die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine GBV (noch) ein Hauptgeschäft iSd § 7 Abs 1 WGG tätigt und welche Voraussetzungen andernfalls die Genehmigung eines Ausnahmegeschäfts nach § 7 Abs 4 WGG rechtfertigen, sind teils ebenso komplex wie umstritten. Die maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen des § 7 Abs 1a Z 1 und Abs 4 WGG verwenden (weitgehend) unbestimmte Gesetzesbegriffe, die einer entsprechenden Auslegung bedürfen. Im folgenden Beitrag werden diese beiden gebarungsrechtlich zentralen Themen des Geschäftskreises erörtert.

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