Gemeinnützige Bauvereinigungen (kurz GBV) sind bei Ausübung von Geschäften gem § 7 Abs 4 WGG ("Andere im Rahmen ordnungsmäßiger Wirtschaftsführung notwendig werdende Geschäfte ...") regelmäßig mit Genehmigungserfordernissen konfrontiert. Im Rahmen dieses Beitrags wird der Frage nachgegangen, ob und gegebenenfalls unter welchen Bedingungen die Veräußerung einer Beteiligung an einer gewerblichen Tochtergesellschaft gem § 7 Abs 4 und 4b WGG einer gesonderten Genehmigung bedarf.