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Keine Dienstbarkeit ohne Rechtsgrund - Unterschied zum Vorkaufsrecht

Aktuellste LeitsätzeJudikaturHerbert Rainerimmolex-LS 2026/21immolex-LS 2026, 85 Heft 3 v. 9.3.2026

Das Grundbuchsgericht hat (unter anderem) zu prüfen, ob das Begehren durch den Inhalt der beigebrachten Urkunden begründet erscheint (§ 94 Abs 1 Z 3 GBG). Das Grundbuchsgesuch kann daher nur dann bewilligt werden, wenn der Urkundeninhalt auch in materiell-rechtlicher Hinsicht frei von Zweifel ist.

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