Im Unterschied zu einem (unbeschränkten oder beschränkten) Weitergaberecht handelt es sich bei einem Präsentationsrecht um einen Vorvertrag iSd § 936 ABGB zugunsten Dritter, der nur die Verpflichtung des Vermieters gegenüber dem Mieter enthält, unter gewissen Bedingungen die Zustimmung zum Eintritt eines Dritten (anstelle des Mieters) in das Mietverhältnis zu erteilen oder mit einem vom Mieter vorgeschlagenen geeigneten Dritten einen neuen Vertrag gleichen oder bestimmten anderen Inhalts abzuschließen.

