Hat der Schuldner eine Sache in Bestand gegeben, so tritt der Insolvenzverwalter in den Vertrag ein (§ 24 Abs 1 Satz 1 IO). Nach der Rsp folgt daraus, dass ein Bestandvertrag in der Bestandgeberinsolvenz nicht nach § 21 IO aufgelöst werden kann.
Gem § 1090 ABGB erhält durch einen Bestandvertrag jemand den Gebrauch einer unverbrauchbaren Sache auf eine gewisse Zeit und gegen einen bestimmten Preis.

