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Keine Gleichwertigkeit einer wissenschaftlichen Vorbereitungstätigkeit mit einer Arztordination

Aktuellste LeitsätzeJudikaturChristian Praderimmolex-LS 2025/77immolex-LS 2025, 316 Heft 10 v. 10.10.2025

Die Verneinung einer gleichwertigen Tätigkeit bei bloß "gelegentlicher" Nutzung des Bestandobjekts zur Vorbereitung von Vorträgen in-house oder solchen bei kleineren ärztlichen Kongressen als nicht gleichwertig gegenüber dem Betrieb einer - vertraglich vereinbarten, wenngleich hier nicht umgesetzten - Arztordination bedarf ebenso keiner Korrektur wie die Verneinung eines Verzichts auf die Geltendmachung von § 30 Abs 2 Z 7 MRG, wenn der ursprüngliche Mieter etwa ein Jahr vor seinem unerwarteten Ableben zwar gesprächsweise erkennen lassen habe, dass er das Bestandobjekt nicht als Ordination benütze, er die tatsächlich abweichende Nutzung aber nur noch etwa ein Jahr ausüben werde und dann über eine Rückstellung des Bestandobjekts zu diskutieren sei.

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