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Zu Ersatzansprüchen bei Unterlassung von Erhaltungsarbeiten

MietrechtRechtsprechungJudikaturJulia Kaincimmolex 2025/84immolex 2025, 206 - 207 Heft 6 v. 13.6.2025

Für Beeinträchtigungen des Mieters durch die Unterlassung notwendiger Erhaltungsarbeiten gebührt keine Entschädigung nach § 8 Abs 3 MRG. Die Unterlassung der Durchführung notwendiger Erhaltungsarbeiten könnte nur Gegenstand eines Verfahrens nach § 6 iVm § 37 Abs 1 Z 2 MRG sein.

3 Ob 214/24b

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