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Gesamtnichtigkeit der WE-Begründung durch Wasserabsperrvorrichtung im WE-Objekt

WohnungseigentumsrechtRechtsprechungJudikaturChristian Praderimmolex 2025/51immolex 2025, 129 - 130 Heft 4 v. 10.4.2025

Nur wenn die rechtskonforme Gestaltung keine geänderte Summe der Nutzwerte/Mindestanteile verlangt (weil etwa nur Zubehör-WE betroffen ist), führt die Einverleibung von WE an nicht WE-tauglichen Objekten nicht zu einer Gesamtnichtigkeit. Der Umstand, dass die EigG gem § 37 Abs 5 WEG existent ist, erlaubt keinen Analogieschluss dahingehend, dass dies auch zu einer Weitergeltung des WE-Vertrags und der sich daraus wechselseitig ergebenden Verpflichtungen führt.

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