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Unecht steuerbefreiter Verkauf eines Ferienhauses - Vorsteuerberichtigung

ImmobilienbesteuerungRechtsprechungJudikaturErnst Gallimmolex 2025/42immolex 2025, 108 - 109 Heft 3 v. 11.3.2025

Die Regelung des § 12 Abs 10a stellt auf Grundstücke ab, die nicht ausschließlich unternehmerischen Zwecken dienen und bei denen hinsichtlich des nicht unternehmerisch genutzten Teils ein Vorsteuerabzug in Anspruch genommen werden konnte. Diese Bestimmung, wie auch § 12 Abs 10 Unterabs 3 und 4 UStG 1994 - jeweils idF vor dem 1. StabG 2012 - ist gem 1. StabG 2012, BGBl I 22, auf Berichtigungen von Vorsteuerbeträgen weiterhin anzuwenden, die Grundstücke betreffen, die der Unternehmer vor dem 1. 4. 2012 erstmals in seinem Unternehmen als Anlagevermögen verwendet oder nutzt, oder wenn bei der Vermietung (Nutzungsüberlassung) von Grundstücken für Wohnzwecke der Vertragsabschluss vor dem 1. 4. 2012 erfolgte. Wurde ein 2007 erworbenes Ferienhaus, das neben der unternehmerischen Nutzung jährlich ca 2 Wochen auch nichtunternehmerisch genutzt wurde, 2016 unecht steuerbefreit verkauft, löste dieser Verkauf nach § 12 Abs 10 UStG 1994 eine Vorsteuerberichtigung aus, der nach § 12 Abs 10a leg cit ein Berichtigungszeitraum von 19 Kalenderjahren zugrunde zu legen war.

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