Bis 31. 12. 2024 konnte die Kleinunternehmerbefreiung nur von Unternehmern, welche ihr Unternehmen im Inland betreiben, in Anspruch genommen werden. Ausländische Unternehmer konnten bis Ende 2024 die Kleinunternehmerbefreiung für Umsätze in Österreich nicht in Anspruch nehmen, selbst bei bloß gelegentlichen Umsätzen in Österreich. Mit 1. 1. 2025 wurde die Kleinunternehmerregelung auf den gesamten Binnenmarkt ausgedehnt. Somit können nun auch ausländische Vermieter in Österreich die Kleinunternehmerbefreiung in Anspruch nehmen.