Nach der Rsp des VwGH steht eine Steuerbefreiung nur für eine erforderliche Bauplatzgröße von 1000 m2 zu. Die Aufteilung des (Ver-)Kaufpreises einer bebauten Liegenschaft ist grundsätzlich nach der Methode des Sachwertverhältnisses vorzunehmen, wobei jeweils der Verkehrswert des bloßen Grund und Bodens einerseits und des Gebäudes andererseits zu schätzen und der Kaufpreis im Verhältnis dieser Werte aufzuteilen ist. Die Differenzmethode kann demgegenüber nur dann zu einem wirklichkeitsnahen Ergebnis führen, wenn der Wert von Grund und Boden - unter Berücksichtigung des wertbeeinflussenden Umstands der Bebauung - unbedenklich festgestellt werden kann und überdies der tatsächliche gesamte Kaufpreis für die bebaute Liegenschaft weitestgehend ihrem Verkehrswert entspricht.