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Zur vertragsgemäßen und "zweckgleichwertigen" Verdienstlichkeit

MaklerrechtRechtsprechungJudikaturJulia Kaincimmolex 2024/136immolex 2024, 316 - 317 Heft 9 v. 12.9.2024

Auch eine (noch so) verdienstliche Tätigkeit des Maklers begründet keinen Provisionsanspruch, wenn sie nicht zum Abschluss des vertragsgemäß zu vermittelnden Geschäfts oder zumindest eines ihm "zweckgleichwertigen" Geschäfts führt; dabei kommt es allein auf die wirtschaftliche Gleichwertigkeit für den vom Geschäftsherrn angestrebten Zweck an.

4 Ob 182/23b

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