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Zum Stimmrechtsausschluss

WohnungseigentumsrechtRechtsprechungJudikaturJulia Kaincimmolex 2024/133immolex 2024, 311 - 312 Heft 9 v. 12.9.2024

Der einen Beschluss Anfechtende hat das Vorliegen eines Stimmrechtsausschlusses nach § 24 Abs 3 WEG nachzuweisen und daher auch ein dafür allenfalls notwendiges Potenzial für die Gefährdung von Gemeinschaftsinteressen.

5 Ob 40/24d

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