Hat der Geschäftsherr den Makler im Einzelfall bevollmächtigt - hier mit der Legung eines Angebots für den Geschäftsherrn -, dann kommt insofern Auftragsrecht zur Anwendung. Handelt der Makler treuwidrig und kauft er die Liegenschaft selbst, dann kann der Geschäftsherr vom Makler die Herausgabe der Liegenschaft fordern.
7 Ob 151/23s