Mit Inkrafttreten der neuen Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie dürfen spätestens ab 2030 nur mehr Nullemissionsgebäude neu gebaut werden. Zusätzlich muss der nationale Gesetzgeber einen Plan zur Dekarbonisierung des gesamten Gebäudebestandes in Österreich bis 2050 vorlegen und umsetzen. Dieser Beitrag untersucht, welche Neuerungen die Richtlinie bringt, wann und wie der nationale Gesetzgeber reagieren muss und welche Spannungsfelder sich daraus ergeben könnten.