Der Vermieter ist im Rahmen eines entgeltlichen Bestandvertrags zur Erhaltung einer nachträglich eingebauten Heizungsanlage verpflichtet, auch wenn keine Vereinbarung über die Bezahlung eines höheren Mietzinses geschlossen wurde.
6 Ob 179/23a
Der Vermieter ist im Rahmen eines entgeltlichen Bestandvertrags zur Erhaltung einer nachträglich eingebauten Heizungsanlage verpflichtet, auch wenn keine Vereinbarung über die Bezahlung eines höheren Mietzinses geschlossen wurde.
6 Ob 179/23a