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Erhaltungspflicht einer nachträglich eingebauten Heizungsanlage

MietrechtRechtsprechungJudikaturMartin Eberweinimmolex 2024/90immolex 2024, 215 - 216 Heft 6 v. 7.6.2024

Der Vermieter ist im Rahmen eines entgeltlichen Bestandvertrags zur Erhaltung einer nachträglich eingebauten Heizungsanlage verpflichtet, auch wenn keine Vereinbarung über die Bezahlung eines höheren Mietzinses geschlossen wurde.

6 Ob 179/23a

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