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Redlichkeit beim Erwerb eines WE-Objekts

LiegenschaftsrechtRechtsprechungJudikaturMartin Eberweinimmolex 2024/94immolex 2024, 225 - 227 Heft 6 v. 7.6.2024

Dass (potenzielle) Erwerber eines WE-Objekts stets in das Grundbuch Einsicht nehmen müssten, andernfalls sie nicht als redlich angesehen werden könnten, widerspricht der Rsp, wonach der Ersitzungswerber (ohne Verdachtsmomente) nicht verpflichtet ist, sich über den tatsächlichen Grundbuchstand Kenntnis zu verschaffen.

10 Ob 20/23y

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