Der OGH hatte in der E 5 Ob 68/23w vom 11. 1. 2024 im Rahmen einer Beschlussanfechtung gemäß § 52 Abs 1 Z 4 WEG die interessante Frage zu klären, ob eine deutsche haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft ohne Gewerbeberechtigung in Österreich zur Verwalterin einer Liegenschaft bestellt werden kann.
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