Die Begründung von WE setzt Miteigentum an der Liegenschaft voraus. Diese Voraussetzung ist aber auch erfüllt, wenn dieselben Eigentümerpartner an allen WE-Objekten der Liegenschaft Miteigentum haben. Somit kann WE von zwei Miteigentümern bei gleichzeitiger Begründung eine Eigentümerpartnerschaft an allen WE-Objekten der Liegenschaft begründet werden.
5 Ob 189/23i