Bereits in immolex 2021, 313 wurde die jüngste Rechtsprechung des EuGH (3. 6. 2021, C-931/19 , ) dargestellt. Damals noch mit der Hoffnung, dass das BMF entweder eine marginale gesetzliche Änderung vornimmt oder aber zumindest in den UStR eine Klarstellung aufnimmt, um den Status quo für ausländische Vermieter beibehalten zu können. Leider ist beides bisher nicht erfolgt, sodass sich für ausländische Vermieter ohne feste Niederlassung im Inland ab 1. 1. 2022 wesentliche Veränderungen ergeben.