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Eigentumsverhältnisse an einer Quelle

LiegenschaftsrechtRechtsprechungJudikaturStephanie Kulhanekimmolex 2022/10immolex 2022, 33 Heft 1 v. 13.1.2022

Entscheidend für die Unterscheidung zwischen Grund- und Tagwasser ist das Austreten (Zutagequellen) des Wassers aus dem Boden. Je nach technischer Gestaltung der Wasserfassung (oberflächennahe Fassung oder Tiefenfassung durch erhebliches Nachgraben oder durch Bohren) wird entweder Tag- oder Grundwasser genutzt. Das ungefasste fließende Wasser (die Wasserwelle) entzieht sich der Herrschaft des Eigentümers.

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