Entscheidend für die Unterscheidung zwischen Grund- und Tagwasser ist das Austreten (Zutagequellen) des Wassers aus dem Boden. Je nach technischer Gestaltung der Wasserfassung (oberflächennahe Fassung oder Tiefenfassung durch erhebliches Nachgraben oder durch Bohren) wird entweder Tag- oder Grundwasser genutzt. Das ungefasste fließende Wasser (die Wasserwelle) entzieht sich der Herrschaft des Eigentümers.