Da sich die gestiegenen Baukosten und Zinsen erheblich auf die wirtschaftliche Tragfähigkeit von Vermietungstätigkeiten auswirken, wurden im Zuge des Konjunkturpakets die in der Liebhabereiverordnung festgelegten Prognosezeiträume um jeweils fünf Jahre verlängert. Für „kleine“ Vermietungen gilt nun ein Zeitraum von 25 Jahren ab Beginn der Vermietung bzw maximal 28 Jahre ab dem erstmaligen Anfallen von Aufwendungen. Bei „großen“ Vermietungen beträgt der Prognosezeitraum nunmehr 30 bzw höchstens 33 Jahre. Die Neuregelung ist auf absehbare Zeiträume anzuwenden, die nach dem 31. 12. 2023 beginnen.

