Das Konjunkturpaket „Wohnraum und Bauoffensive“ bringt zahlreiche steuerliche Begünstigungen. So sieht § 28 Abs 3 Z 2 EStG für Vermieterinnen und Vermieter, die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen, eine Erweiterung der Fünfzehntel-Verteilung des Herstellungsaufwandes bei ökologischer Sanierung von Gebäuden gemäß Umweltförderungsgesetz vor.
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