Mit dem Öko-Zuschlag wurde ein neuer steuerlicher Anreiz zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden und zur Umrüstung auf klimafreundliche Heizungssysteme bei zu Wohnzwecken überlassenen Gebäuden geschaffen. Für die Jahre 2024 und 2025 kann in Höhe von 15 % der ökologischen Investitionen ein steuerlicher Absetzposten zwecks Minderung der Steuerbemessungsgrundlage angesetzt werden.
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