Das Finanzierungssplitting nach § 20 Abs 4 WEG erlaubt Eigentümergemeinschaften, Darlehen für Sanierungsmaßnahmen flexibler zu gestalten. Dieser Beitrag greift die Frage auf, ob aufgrund des Sonderverteilungsschlüssels kein Gemeinschaftsdarlehen mehr vorliegt und in der Folge Zinsen und Spesen ohne Belastung von Umsatzsteuer an die Wohnungseigentümer weiterverrechnet werden können.
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