In seiner Entscheidung vom 10. 9. 2024, 4 Ob 144/24s, hat der OGH klargestellt, dass bei konkreter Ausgestaltung eines Prozesskostenfinanzierungsvertrags das Verbot der quota litis verwirklicht sein kann. Dieser Beitrag analysiert diese OGH-Entscheidung sowie das Qualifizierte-Einrichtungen-Gesetz (QEG), das die Finanzierung einer Verbandsklage durch Dritte für zulässig erklärt.
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