Die wesentliche Rechtsform für Immobilientransaktionen im Konzern stellt ua die GmbH & Co KG dar. Befindet sich eine Immobilie in einer Kapitalgesellschaft, gehen die Überlegungen oftmals dahin, nachträglich die gewünschte Personengesellschaftsstruktur einrichten zu wollen, indem die betreffende Immobilie in eine Tochter-Kommanditgesellschaft (KG) eingelegt oder zugewendet wird.