Mit der Regierungsvorlage zum Abgabenänderungsgesetz 2022 (AbgÄG 2022), die am 15. 6. 2022 im Ministerrat beschlossen wurde, kommt es zu steuerlichen Änderungen für immobilienbesitzende Gesellschaften. Bei der Vermietung eines im Inland gelegenen Grundstücks zu Geschäftszwecken durch einen Unternehmer, der sein Unternehmen nicht im Inland betreibt, kommt es zu einer Verfahrensänderung bei der Erstattung von Vorsteuern. IZm der Istbesteuerung nach vereinnahmten Entgelten führt das EuGH-Urteil in der Rs Grundstücksgemeinschaft Kollaustraße 136 zu einigen Diskussionspunkten aufgrund der bereits bestehenden österreichischen Rechtslage.