Wirtschaftsbeziehungen zwischen verbundenen Unternehmen sind fremdüblich auszugestalten, andernfalls droht die steuerliche Nichtanerkennung durch die Finanzverwaltung. Besonders im Bereich gemeinnütziger Bauvereinigungen und deren gewerblichen Tochtergesellschaften ergeben sich bei der konzerninternen Leistungserbringung zahlreiche steuerliche Fragen iZm der Anwendung des Fremdüblichkeitsgrundsatzes. In Österreich sucht man allerdings vergeblich nach einschlägiger Literatur und Judikatur.