Zur Bewältigung der Folgen der diversen Lockdowns und der branchenspezifisch teilweise massiven Umsatzrückgänge wurde seitens der Politik eine Reihe von Fördermaßnahmen ins Leben gerufen. Infolge jüngster OGH-Entscheidungen bestehen nunmehr Unruhe und eine gewisse Rechtsunsicherheit, ob Mieten für Geschäftsräume während Lockdown-Zeiten im Rahmen einer COFAG-Förderung angesetzt werden dürfen.
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